Stellungnahme zur CO2-Kompensation von dienstlichen Flügen

Stellungnahme zur CO2-Kompensation von dienstlichen Flügen

Link zu Stellungnahme: https://dokus.info/wp-content/uploads/2019/09/2019-09-12-Stellungnahme-verabschiedet.pdf

Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer,
sehr geehrte Mitglieder des Landtages,
sehr geehrte Rektoren der Hochschulen in Baden-Württemberg,

die Hochschulrektorenkonferenz hat sich gegen Pläne der Landesregierung ausgesprochen, für dienstliche Flugreisen in Zukunft Kompensationszahlungen zu leisten.

Diese Kompensationen sind aus unserer Sicht dringend notwendig. Wir unterstützen sie deshalb ausdrücklich.

Die immensen weltweiten Schäden aufgrund von klimawirksamen Emissionen des Flugverkehrs sind wissenschaftliche Erkenntnis. Fliegen ist derzeit deutlich zu billig, die Folgekosten sind nicht eingepreist. Den Preis des Fliegens zu erhöhen und gleichzeitig an anderer Stelle Emissionen zu kompensieren ist die konsequente Schlussfolgerung daraus.

Die Baden-Württembergischen Hochschulen haben laut Landeshochschulgesetz den Auftrag, den Transfer der Ergebnisse der Forschung in die Praxis zu fördern (vgl. LHG, §2, Abs. 5). Und sie haben hierzu auch eine besondere Verantwortung. Gleichzeitig aber zählen wir, das wissenschaftliche Personal der Hochschulen, zu den größten Verursachern von klimaschädlichen Emissionen. Da internationaler Austausch in der Wissenschaft wichtig ist, sind diese Emissionen vor allem auf Langstrecken zum Teil schwer vermeidbar. Es liegt aber in unserer Verantwortung als Wissenschaftler, die Folgen unserer Flugreisen kritisch zu reflektieren und Möglichkeiten zur Linderung zu suchen. Kompensationen sind dazu ein erster nötiger Schritt. Gleichzeitig sollte an den Hochschulen eine breite Debatte über die Vermeidbarkeit von dienstlichen Flügen und über Alternativen, vor allem auch für innereuropäische Flüge, angestoßen werden.

In einem aktuellen Kompromiss wird die Möglichkeit aufgeworfen, die Kompensationen vorerst freiwillig zu leisten und im Rahmen des nächsten Hochschulfinanzierungsvertrages über eine Verpflichtung zu verhandeln. Diesen Kompromiss unterstützen wir grundsätzlich. Die Frage über Finanzierung darf aber nicht dazu führen, dass verpflichtende Zahlungen am Ende überhaupt nicht kommen!

Uns ist des Weiteren daran gelegen, dass die Kompensationen einer Organisation zugutekommen, die quantitativ nachweisen kann, dass die entsprechende Menge an CO2-Äquivalenten auch tatsächlich kompensiert wird.

Wir hoffen, dass die Hochschulen damit im Klimaschutz wie auch in der Forschung vorausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Konvente der Doktorandinnen und Doktoranden an den folgenden Hochschulen:
Universität Stuttgart (verabschiedet am 24.08.2014)
Universität Hohenheim ()
Universität Heidelberg (verabschiedet am 11.09.2019)
Universität Ulm (verabschiedet am 11.09.2019)