Es war ein zäher Prozess, aber nach langen Sitzungen und vielen Diskussionen in den vergangenen Monaten wurde am letzten Mittwoch in der Senatssitzung die neue Wahlordnung verabschiedet. Damit ist unsere Statusgruppe nun offiziell in den Gremienwahlen an der Uni Stuttgart angekommen und wir haben Klarheit darüber, wer wann, wie häufig und durch wen gewählt werden kann. Insbesondere die Frage, welche Doktorandinnen und Doktoranden zur Statusgruppe der Promovierenden gezählt werden und welche zum wissenschaftlichen Dienst, hat aufgrund der komplexen und recht starren rechtlichen Rahmenbedingungen viele Diskussionen erfordert. Die jetzt verabschiedete Variante ist in enger Abstimmung mit den Vertretern des wissenschaftlichen Diensts als gemeinsamer Kompromissvorschlag in die AG Wahldordnung eingebracht worden, wir sind also zufrieden damit, was wir erreicht haben.
Die Kurzfassung der Statusgruppenzuordnung: Immer wahlberechtigt und wählbar in der Statusgruppe der Promovierenden sind alle Doktorandinnen und Doktoranden, die als Promotionsstudierende immatrikuliert sind und keine oder unter 50%-Arbeitsverträge an der Uni Stuttgart haben. Grundsätzlich NICHT wahlberechtigt und wählbar sind die Promovierenden, die nicht immatrikuliert sind. Die große Menge der übrigen Doktorandinnen und Doktoranden, die mindestens einen 50%-Arbeitsvertrag an der Uni haben UND immatrikuliert sind, wird zunächst per Zufallsprinzip auf die beiden Statusgruppen Promovierende und Wissenschaftlicher Dienst verteilt. Bis zum Abschluss des Wählerverzeichnisses habt ihr dann die Möglichkeit, euren Status zu wechseln, falls ihr euch der jeweils anderen Statusgruppe eher zugehörig fühlt.
Klingt erstmal ein wenig merkwürdig, zugegeben, aber das war der einzige Kompromissvorschlag, der rechtssicher umsetzbar war und verhindert hat, dass mit einer starren Default-Zugehörigkeit für diese größte Gruppe der Promovierenden entweder unsere Statusgruppe oder der wissenschaftliche Dienst erhebliche Einschränkungen in Bezug auf Wähler und, vor allem, wählbare Personen hätte hinnehmen müssen. Lieber wäre uns die Möglichkeit gewesen, sich erst am Wahltag bei der Stimmabgabe zu entscheiden, zu welcher Statusgruppe man sich selbst eher zählt, anstatt lange vor der Wahl proaktiv einen Statuswechsel vornehmen zu müssen. Das ist laut den Justiziaren der Uni aber rechtlich leider nicht machbar. Wir arbeiten daher jetzt daran, dass eine Lösung gefunden wird, wie der Statuswechsel zumindest auf sehr einfachem Wege durchgeführt werde kann. Und natürlich werden wir eine großangelegte Informationskampagne starten, um alle betroffenen so gut wie möglich über die Situation aufzuklären.
Detailiertere Informationen zu den Wahlen und dem Verfahren der Statusgruppenzuordnung findet ihr in Kürze hier. Und für die ganz interessierten Dokumenten-Leser unter euch: Die vollständige Wahlordnung findet ihr bei den amtlichen Bekanntmachungen der Uni unter Nummer 12/19.